







Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) ist das zentrale staatliche Förderinstrument für die Weiterbildung von Beschäftigten. Digitalisierung und KI verändern fast jeden Beruf – das QCG hilft Ihnen, Ihr Team rechtzeitig darauf vorzubereiten, statt später teuer neue Fachkräfte zu suchen.
Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei einen Teil oder die vollen Lehrgangskosten und zahlt zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Schulungszeiten.

Je nach Betriebsgröße trägt die Agentur für Arbeit bis zu 100 % der Kursgebühren. Ihr Weiterbildungsbudget reicht damit für deutlich mehr Mitarbeitende.

Während der Schulungszeiten erhalten Sie bis zu 75 % des Arbeitsentgelts erstattet. Die Freistellung Ihrer Mitarbeitenden belastet Sie so nur anteilig.

Statt monatelang auf dem leeren Arbeitsmarkt zu suchen, bauen Sie das benötigte Wissen bei den Menschen auf, die Ihren Betrieb bereits kennen.

Wer Entwicklungsperspektiven bekommt, bleibt. Investitionen in Weiterbildung senken nachweislich die Fluktuation und stärken die Arbeitgebermarke.

Die Qualifizierungszeiten lassen sich in Ihre Abläufe einplanen. Neues Wissen fließt direkt in die tägliche Arbeit ein – kein Praxisschock, kein Stillstand.

Ob künstliche Intelligenz, Online-Marketing, Pflege oder Sicherheit: Ihr Team erwirbt Kompetenzen, die am Arbeitsmarkt von morgen gefragt sind.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Qualifizierungsbedarf, wählen die passende Weiterbildung aus und bereiten gemeinsam alle Unterlagen für die Agentur für Arbeit vor.
Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und erteilt die Kostenzusage. Sobald der Bescheid vorliegt, senden Sie ihn uns einfach per E-Mail zu und wir erledigen den Rest für Sie.
Nach der Bewilligung planen wir den Starttermin flexibel nach Ihren betrieblichen Abläufen. Ihre Mitarbeitenden legen los – und bringen das neue Wissen direkt in Ihren Betrieb.


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Das muss aber nicht das Ende sein. Wir beraten Sie gerne kostenfrei zu weiteren Möglichkeiten – privat zahlbare Leistungen, Kombinationen oder neue Anträge.
Über die Pflegekasse können wir Ihnen aktuell nichts abrechnen. Aber: Wir beraten Sie gerne zur Beantragung eines Pflegegrades oder zu privat zahlbaren Möglichkeiten.
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